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Channel: Kommentare zu: AG München verurteilt Online-Black-Jack-Spieler wegen Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel
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Von: Felix Hilgert

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Danke für den Kommentar!

Aus dem Urteil ergibt sich, dass bei dem Angeklagten anlässlich einer Durchsuchung eine erhebliche Menge Bargeld gefunden wurde, und er selbst die Herkunft dieses Geldes mit der Teilnahme an dem Glücksspiel erklärt hatte.

Worum es in dem ersten Verfahren ging, und warum genau überhaupt durchsucht wurde, erläutert das Urteil nicht – man kann aber zwischen den Zeilen lesend vermuten, dass es um Steuerhinterziehung ging und der Angeklagte durch seine Einlassung in dem ersten Verfahren den Verdacht ausräumen wollte, dass es sich um unversteuerte Erlöse aus Schwarzarbeit handelte (siehe dazu insbesondere die Randnummern 18 und 19 des im Beitrag verlinkten Urteils).

Bisher erscheint es nicht so, dass die Staatsanwaltschaften gezielt gegen deutsche Teilnehmer an ausländischen Online-Glücksspielen vorgehen. In diesem konkreten Fall hatte der Angeklagte aber die Beweismittel selbst auf dem Silbertablett überreicht, da konnten der Staatsanwalt gar nicht anders.

Aufgrund des Gefahrenpotentials von Glücksspielen (Sucht) unterliegen diese eben in Deutschland einer strengen Regulierung. Die Frage, ob private Anbieter Lizenzen bekommen oder nicht steht auch auf einem ganz anderen Blatt. Es gibt ja lizenzierte Möglichkeiten des Glücksspiels in Deutschland (Lotto, Toto, Sportwetten, Spielautomaten, Spielbanken…). Wer dagegen an einem nicht lizenzierten Glücksspiel teilnimmt, macht sich eben strafbar.


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